Die Nationale Identifikationsnummer (CIN) ist für Unterkünfte in Italien verpflichtend. Diese Seite beantwortet die häufigsten Fragen zur CIN, zu den Fristen, zu den Strafen sowie zu den neuen Sicherheitsanforderungen für Ferienunterkünfte.
Wie kann ich die CIN beantragen?
Die CIN beantragen Sie über die Plattform Banca Dati Strutture Ricettive (BDSR). Zur Anmeldung benötigen Sie SPID oder CIE. Nachdem Sie die Angaben zu Ihrer Unterkunft überprüft haben, können Sie die CIN beantragen. Ausführliche Anleitungen finden Sie im offiziellen Handbuch des italienischen Tourismusministeriums.
Ist die CIN für alle Gastgeber verpflichtend?
Ja, die CIN ist für alle Arten von Unterkünften verpflichtend. Seit dem 2. November 2024 gilt die Pflicht für:
- Gastgeber und Betreiber von Hotels und sonstigen touristischen Beherbergungsbetrieben gemäß den geltenden regionalen Vorschriften sowie der autonomen Provinzen Trient und Bozen.
- Vermieter von Wohnimmobilien für touristische Zwecke oder Kurzzeitvermietungen (gemäß Gesetzesdekret Nr. 50/2017 in der durch Gesetz Nr. 96 vom 21. Juni 2017 geänderten Fassung).
Brauche ich die CIN, wenn ich bereits einen regionalen oder provinziellen Identifikationscode habe?
Ja. Auch wenn Sie bereits einen regionalen oder provinziellen Code besitzen, benötigen Sie zusätzlich die CIN. Beide Codes müssen Sie anzeigen.
Wird mein regionaler Code automatisch zu einer CIN?
Nein. Regionale Codes werden nicht automatisch in eine CIN umgewandelt. Sie müssen die CIN aktuell selbst beantragen.
Ich habe keinen regionalen Code. Brauche ich trotzdem eine CIN?
Ja, Sie müssen die CIN auch dann beantragen, wenn Ihre Region keinen provinziellen oder regionalen Identifikationscode verlangt. Verlangt Ihre Region jedoch einen solchen Code, müssen Sie diesen zuerst beantragen.
Ich betreibe einen Agriturismo. Brauche ich eine CIN?
Ja. Alle Unterkünfte, einschließlich Agriturismi, müssen eine CIN beantragen, auch wenn die regionalen Vorschriften dies nicht ausdrücklich vorsehen.
Ab wann gelten die CIN-Vorschriften?
Die CIN-Vorschriften gelten seit dem 2. November 2024. Alle Unterkünfte müssen bis zum 1. Januar 2025 eine CIN erhalten haben. Seit diesem Datum drohen Strafen, wenn die CIN nicht beantragt, nicht angezeigt oder nicht veröffentlicht wird.
Welche Strafen drohen, wenn ich bis zum 1. Januar 2025 keine CIN erhalten habe?
Vermieter können mit Bußgeldern von bis zu 8.000 Euro belegt werden. Wird die CIN nicht in der Anzeige angegeben, drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro. Außerdem kann Ihr Inserat entfernt werden.
Wo muss ich die CIN anzeigen?
Die CIN muss außerhalb des Gebäudes sichtbar angebracht werden. Außerdem muss sie in jedem Inserat für Kurzzeitvermietungen angegeben werden, sowohl online als auch offline.
Wie trage ich meine CIN auf Holidu ein?
Sie können Ihre CIN in wenigen Schritten in Ihrem Holidu-Konto hinterlegen:
- Melden Sie sich in Ihrem Konto an und wählen Sie Ihre Unterkunft aus: Anmeldung für Gastgeber.

- Klicken Sie auf „Configuration“ und anschließend auf „General Information“.

- Klicken Sie neben „Property Information“ auf „Edit“.

- Geben Sie Ihre CIN ein und klicken Sie auf „Save“.
Wie muss die CIN außerhalb meines Gebäudes angezeigt werden?
Die CIN muss außerhalb des Gebäudes gut sichtbar sein und den örtlichen Bau- und Landschaftsvorschriften entsprechen. Ist ein Schild nicht möglich, sind andere Anzeigemethoden zulässig, solange die CIN gut sichtbar ist.
An wen kann ich mich bei Fragen zur CIN wenden?
Für Unterstützung wenden Sie sich bitte an das Team des italienischen Tourismusministeriums. Bei allgemeinen Fragen zum Registrierungsprozess können Sie sich zudem an den Holidu-Support wenden:
- Telefon: 06.164169910
- E-Mail: urp@ministeroturismo.gov.it
Welche Unterkünfte müssen die neuen Sicherheitsstandards erfüllen?
Alle Unterkünfte für Kurzzeitvermietungen müssen unabhängig davon, ob sie gewerblich oder privat betrieben werden, folgende Ausstattung haben:
- Gasmelder und Kohlenmonoxidmelder
- Feuerlöscher
Unterkünfte, die gewerblich betrieben werden, müssen zusätzliche Sicherheitsvorgaben für die Installation erfüllen.
Bis wann muss ich die Sicherheitsanforderungen erfüllen?
Die Sicherheitsanforderungen müssen bis zum 1. Januar 2025 erfüllt sein. Das ist dieselbe Frist wie für die CIN.
Mein Gebäude hat bereits Feuerlöscher. Brauche ich trotzdem welche in meiner Unterkunft?
Ja. Jede einzelne Unterkunft muss die Sicherheitsanforderungen erfüllen, auch wenn das Gebäude selbst bereits die Vorgaben erfüllt.
Wo finde ich weitere Informationen zu den Anforderungen an Sicherheitsgeräte?
Weitere Details finden Sie auf der offi
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