Königlicher Erlass 933/2021: Gästeanmeldung in Spanien

Der Königliche Erlass 933/2021 ist ein spanisches Gesetz, das die Sicherheit erhöhen und kriminelle Aktivitäten im Urlaubs- und Mietwagenbereich verhindern soll. Nach dieser Verordnung müssen Gastgeber und Vermittlungsplattformen wie Holidu detaillierte Informationen über Gäste, Unterkünfte und Buchungen beim spanischen Innenministerium einreichen.

Grundlagen des Königlichen Erlasses 933/2021

Das Gesetz ist am 2. Januar 2023 in Kraft getreten und hatte eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2024. Nach diesem Datum können Verstöße gegen die Vorschrift zu Geldstrafen führen, deren Höhe vom Schweregrad abhängt:

  • Gering: 100 bis 600 Euro
  • Schwerwiegend: 601 bis 30.000 Euro
  • Sehr schwerwiegend: 30.001 bis 200.000 Euro

Auswirkungen auf Gastgeber

Wenn Sie eine Unterkunft in Spanien auf Holidu angeboten haben, müssen Sie Gast- und Buchungsdetails innerhalb von 24 Stunden nach jeder Ankunft melden. Die erforderlichen Informationen umfassen:

  • Vollständige Namen
  • Geburtsdatum
  • Wohnort
  • Kontaktdaten (Telefon oder E-Mail)
  • Ausweistyp und -nummer (für Erwachsene)
  • NIE oder NIF-Nummer (für Gäste mit spanischem Ausweis)
  • Beziehung zu Minderjährigen (falls zutreffend)

Diese Verordnung gilt für alle Immobilien in Spanien, unabhängig davon, ob der Gastgeber Spanier ist oder nicht.

Wie Holidu Ihnen hilft

Holidu vereinfacht die Einhaltung dieser Anforderungen durch die Online-Check-in-Funktion. Als Vermittlungsplattform erfasst Holidu automatisch Transaktionsdaten und meldet diese innerhalb von 24 Stunden nach Buchung an das SES Hospedajes Portal des spanischen Innenministeriums. Sollte eine nicht erstattungsfähige Buchung später storniert werden, aktualisiert Holidu das Portal und zieht die zuvor gemeldeten Buchungsinformationen zurück.

Schritte zur Übermittlung von Daten über Holidu

  1. Registrieren Sie sich auf der SES Hospedajes Plattform.
  2. Klicken Sie auf „Hospedajes y alquiler de vehículos" und suchen Sie nach „Zugang zum Register von HOSPEDAJES Einrichtungen und Entitäten".
  3. Wählen Sie während der Registrierung die Option „Kommunikation via Webservice senden".
  4. Aktivieren Sie die Online-Check-in-Funktion in Ihrem Holidu-Konto und wählen Sie die zuständige Behörde (SES Hospedajes, Mossos d'Esquadra oder Ertzaintza).
  5. Geben Sie Ihre Anmeldedaten vom SES Hospedajes oder der zutreffenden regionalen Behörde ein.

Nach der Einrichtung sendet Holidu Gastdetails automatisch bis 23:00 Uhr des Check-in-Tages an die Behörden. Stellen Sie sicher, dass die Gastinformationen vollständig sind, um mögliche Geldstrafen zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Wann ist der Königliche Erlass 933/2021 in Kraft getreten?

Das Gesetz trat am 2. Januar 2023 in Kraft. Die Übergangsfrist endete am 1. Oktober 2024.

Was ist zu tun, wenn eine nicht erstattungsfähige Buchung später storniert wird?

Holidu aktualisiert das SES Hospedajes Portal automatisch und zieht die zuvor gemeldeten Buchungsinformationen zurück.

Muss ich als ausländischer Gastgeber diese Vorschrift befolgen?

Ja, diese Verordnung gilt für alle Immobilien in Spanien, unabhängig von der Nationalität oder dem Wohnort des Gastgebers.

Gilt diese Regelung in allen spanischen Regionen?

Ja, allerdings müssen Sie je nach Region unterschiedliche Behörden kontaktieren: SES Hospedajes für die meisten Regionen, Mossos d'Esquadra für Katalonien oder Ertzaintza für das Baskenland.

Kann ich die von Holidu gemeldeten Buchungen einsehen?

Es gibt keine direkte Liste, aber Sie können gemeldete Buchungen überprüfen, indem Sie bestätigte und nicht erstattungsfähige Buchungen in Ihrem Holidu-Konto überprüfen.

Muss ich Gastdetails überprüfen, auch wenn Holidu diese meldet?

Ja, Sie müssen sicherstellen, dass alle erforderlichen Gastdetails erfasst und korrekt sind. Falls Informationen fehlen, sammeln Sie diese direkt bei den Gästen beim Check-in.

Ich habe Online-Check-in aktiviert – bin ich nun fertig?

Stellen Sie sicher, dass Sie das SES Hospedajes (oder die zutreffende Behörde) ausgewählt haben und die korrekten Anmeldedaten eingegeben haben. Überprüfen Sie, dass Sie das Feld „Kommunikation via Webservice senden" im SES Hospedajes Portal aktiviert haben.

Nützliche Links

Wir hoffen, dass dieser Leitfaden hilfreich und verständlich ist. Danke, dass Sie ein geschätzter Gastgeber bei Holidu sind.

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