Neue Ferienwohnungsvorschriften auf den Kanarischen Inseln - FAQ
Während die Kurzzeitvermietung weiterhin wächst, führen viele Regionen neue Vorschriften ein, um sicherzustellen, dass das Hosting sicher, verantwortungsvoll und gemeinschaftsfreundlich ist. Auf den Kanarischen Inseln gelten neue Regulierungen, die es wichtig ist, zu verstehen. Nachfolgend finden Sie wesentliche Informationen und häufig gestellte Fragen, um Sie auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten.
1. Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?
Es gibt noch kein genaues Datum. Das Gesetz wird voraussichtlich zwischen April und Mai 2025 veröffentlicht, danach wird die Anpassungszeit für Gastgeber definiert.
2. Gibt es einen Gesetzentwurf zur Konsultation?
Ja. Den aktuellen Entwurf können Sie hier einsehen.
3. Ist es jetzt schon obligatorisch, eine Lizenz zu erhalten?
Nein, noch nicht. Es gibt derzeit keine Strafen für das Fehlen einer Lizenz, und Sie können nicht angezeigt werden, wenn Sie keine haben. Sobald das Gesetz jedoch in Kraft tritt, wird die Lizenz obligatorisch sein, um weiterhin tätig zu sein. Deshalb haben wir die wichtigsten Informationen zusammengestellt, damit Gastgeber ihre Lizenzen rechtzeitig verwalten können.
4. Ist eine Ferienwohnungslizenz (VV) für die Gästeregistrierung erforderlich?
Nein, eine VV-Lizenz ist nicht für die Gästeregistrierung erforderlich.
5. Welche Gemeinden haben längere Bearbeitungszeiten für Lizenzanträge?
Einige Gemeinden benötigen länger aufgrund hoher Antragsvolumen und begrenzter Verwaltungskapazität:
- Lanzarote: Playa Blanca, Teguise
- Teneriffa: Arona (etwa ein Monat), Güímar, Candelaria, El Rosario, Garachico, Puerto de la Cruz
- Gran Canaria: Agaete, Agüimes
- La Palma: Die gesamte Insel hat neue VV-Anträge pausiert, da das Cabildo (die für diese Genehmigungen zuständige Behörde) derzeit nicht auf Anfragen antwortet
6. Wann wird die Gästeregistrierung in SES und der Einheitlichen Anlaufstelle obligatorisch?
Die Gästeregistrierung in SES ist bereits obligatorisch. Die Ventanilla Única (Einheitliche Anlaufstelle) ist für Juli bestätigt.
7. Wie wird die Verantwortungserklärung für die Ferienwohnungslizenz (VV) eingereicht?
Die Verantwortungserklärung wird online über die Website der Regierung der Kanarischen Inseln eingereicht. Ein digitales Zertifikat ist erforderlich. Wenn Sie den Prozess nicht selbst abschließen können, kann Ihr Berater es in Ihrem Namen durchführen.
Der Prozess ist kostenlos. Nach der Einreichung überprüft die zuständige Behörde (entweder das örtliche Rathaus oder das Cabildo, je nach Gemeinde) den Fall und antwortet. Nach Abschluss des Prozesses erhalten Sie per E-Mail ein Dokument mit Ihrer Unterschriftsnummer.
Wichtige Punkte zusammengefasst:
- Die Lizenz wird ab der Veröffentlichung des Gesetzes (voraussichtlich April bis Mai 2025) obligatorisch
- Die Gästeregistrierung in SES ist bereits jetzt erforderlich
- Die Einreichung der Verantwortungserklärung erfolgt digital und ist kostenlos
- Bei längeren Bearbeitungszeiten in Ihrer Gemeinde empfiehlt sich eine frühzeitige Antragstellung
- Berater können Ihnen bei der Einreichung unterstützen
- Eine VV-Lizenz ist nicht für die Gästeregistrierung notwendig, wird aber später erforderlich sein
- Informieren Sie sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen Ihrer Gemeinde
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